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Aktualisiert am 17.02.2025

Was bedeutet das Statusfeststellungsverfahren?

Das Statusfeststellungsverfahren wird durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt und dient der Feststellung, ob die Tätigkeit wie eine selbständige sozialversicherungsfreie oder abhängige sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu werten ist. Mit Einleitung dieses Verfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV erhalten alle Beteiligten Rechtssicherheit, ob eine unselbständige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit vorliegt.

Welcher Personenkreis ist betroffen?

  • GmbH-Gesellschafter, welche in einem Dienstverhältnis stehen
  • Kommanditisten einer KG bzw. einer GmbH & Co. KG
  • Arbeitnehmer mit einer Selbständigkeit/Beteiligungsverhältnissen
  • angestellte Ehepartner und Kinder

Wie ist das Vorgehen?

Bei Abschluss eines Dienstvertrages von obengenannten Personenkreis sind die Formulare V0027 und C0032 an die Clearingstelle zu übermitteln. Die Formulare können direkt unter folgendem Link abgerufen werden:

Formularpaket Statusfeststellung | deutsche-rentenversicherung.de

oder schriftlich bei der deutschen Rentenversicherung angefordert werden.

Wie hoch sind die Kosten für ein Statusfeststellungsverfahren und wie lange dauert es?

Die Antragstellung des Statusfeststellungsverfahren und die Prüfung der DRV ist kostenfrei.

Gesetzlich verankert ist, dass das Anfrageverfahren innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein muss.

Wie können wir Ihnen hierbei weiterhelfen?

Unsere Beratung als Steuerberater wurde als unzulässig eingestuft und bereits im Jahr 2014 durch ein Urteil des Bundessozialgerichtes untersagt. Unsere Tätigkeit beschränkt sich, aufgrund des vorgenannten Sachverhaltes, lediglich auf die Informationspflicht. Eine direkte Beratungsleistung dürfen wir in diesem Fall nicht erbringen.

Bitte bedenken Sie, dass wir grundsätzlich nicht immer über Ihre bzw. Ihrer Arbeitnehmer gesamten Beteiligungsverhältnisse informiert sind, was ebenfalls zu einer Fehlentscheidung führen kann/wird.

Unsere Empfehlung für Sie:

Bitte überprüfen Sie, ob

  • bereits ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt wurde oder
  • Änderungen in den Beteiligungsverhältnissen vorlagen. Wenn ja, wurden diese Änderungen gegenüber der Clearingstelle angezeigt?

Sollte dies nicht der Fall sein, so ist ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten.