20.06.2023
Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, wird eine Anhebung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung zum 01.07.2023 vorgenommen. Der Bundestag hat das Gesetz am 26.05.2023 beschlossen.
Der Pflegebeitrag liegt aktuell bei 3,05% des Bruttolohns, für Personen ohne Kinder bei 3,4%.
Zum 01.07.2023 erfolgt eine Anpassung unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr unterschieden werden, ob Personen Kinder haben oder nicht.
Konkret wird der Pflegebeitrag für größere Familien für die Dauer der Erziehungsphase bis zum 25. Geburtstag des jeweiligen Kindes gesenkt, und zwar schrittweise je Kind. Nach Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes wird ein Beitrag von 3,40% erhoben.
Es gelten ab dem 01.07.2023 folgende Beitragssätze:
Mitglieder ohne Kinder | = 4,00% (Arbeitnehmer-Anteil: 2,3%) |
Mitglieder mit 1 Kind | = 3,40% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,7%) |
Mitglieder mit 2 Kindern | = 3,15% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,45%) |
Mitglieder mit 3 Kindern | = 2,90% (Arbeitnehmer-Anteil: 1,2%) |
Mitglieder mit 4 Kindern | = 2,65% (Arbeitnehmer-Anteil 0,95%) |
Mitglieder mit 5 und mehr Kindern | = 2,40% (Arbeitnehmer-Anteil 0,7%) |